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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich:

  1. Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen gelten somit auch für alle schwebenden und künftigen Geschäfte mit uns, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die unseren Bedingungen entgegenstehen, werden hiermit ausdrücklich zurückgewiesen. 

II. Angebot und Vertragsschluss:

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich als bindend gekennzeichnet sind.
  2. Jegliche Nebenabreden oder Ergänzungen zum Vertrag vor und bei Vertragsschluss bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dasselbe gilt für Abänderungen unserer Geschäftsbedingungen.

III. Zahlung:

  1. Es ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug und für uns spesenfrei zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber in Verzug. Während des Verzugs ist die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Den Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behalten wir uns vor.
  2. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen, sie gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung. Eine Zahlung durch Wechsel ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung zulässig, ein Skontoabzug dabei ausgeschlossen. Wechselkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  3. An unbekannte Besteller erfolgt die Lieferung nur gegen Vorkasse.
  4. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind. Das Aufrechnungsverbot tritt zurück, wenn es wegen Insolvenz, Vermögensverfalls oder aus sonstigen Gründen die Durchsetzung der Gegenforderung endgültig vereiteln würde.
  5. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt istund auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  6. Tritt in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers eine wesentliche Verschlechterung, durch die unsere Leistungsansprüche gefährdet sind, ein oder wird uns eine solche nachträglich bekannt, so sind wir berechtigt, die Zahlungsbedingungen entsprechend zu ändern oder vom Vertrag zurückzutreten.

IV. Preise und Kosten:

  1. Sämtliche in den Preislisten und Rechnungen aufgeführten Preise verstehen sich in Euro.
  2. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die drei Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
  3. Bei Lieferungen von Maschinen und Geräten sowie bei Warenlieferungen berechnen wir Beförderungs- und Verpackungskosten zum Selbstkostenpreis ab Versandort bei uns oder unserem Vorlieferanten.
  4. Bei einem Warenwert unter € 75,00 berechnen wir neben den Kosten gemäß Ziffer 2 eine gesonderte Bearbeitungsgebühr von € 35,00.

V. Lieferung:

  1. Lieferzeiten sind für uns nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich und unmissverständlich als solche schriftlich vereinbart sind.
  2. Die verbindliche Lieferzeit verlängert sich um den Zeitraum, in dem wir ohne eigenes Verschulden an der Auftragsausführung gehindert sind. Nicht vertreten können wir insbesondere Behinderungen durch höhere Gewalt oder sonstige von uns nicht beeinflussbare Ereignisse, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen wie Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unserem Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. Von derartigen Lieferhindernissen wollen wir jedoch unseren Auftraggeber unverzüglich benachrichtigen.
  3. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Auftraggeber nach angemessener, schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit dieser noch nicht erfüllt ist.
  4. Ein dem Auftraggeber zustehendes Rücktrittsrecht bezieht sich grundsätzlich auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages. Nur wenn die bereits erbrachten Teilleistungen für den Auftraggeber ohne Interesse sind, ist er zum Rücktritt vom ganzen Vertrage berechtigt.
  5. Für von uns zu vertretende Lieferverzögerungen haften wir gemäß Ziffer VIII.
  6. Zu handelsüblichen Mehr- oder Minderlieferungen sind wir berechtigt. Ebenso dürfen wir handelsübliche Teillieferungen vornehmen.
  7. Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Auftraggeber zumutbar sind. Sofern wir oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen und Nummern braucht, können allein daraus keine Rechte hergestellt werden.

VI. Gefahrenübergang:

  1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung von uns an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung unserer Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. Hat der Auftraggeber die Ware abzuholen, geht die Gefahr bei Meldung der Bereitstellung auf Ihn über.

VII. Mängel:

  1. Der Auftraggeber hat unsere Lieferung bei Empfang unverzüglich auf Mängel, Identität und Menge hin zu untersuchen.
  2. Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel, wegen Falschlieferung oder Mengenfehlern können nur berücksichtigt werden, wenn sie uns schriftlich angezeigt werden und die Anzeige innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware bei uns eingeht. Bei Beanstandungen wegen eingangs nicht erkennbarer Mängel hat die schriftliche Anzeige unverzüglich nach Entdeckung zu erfolgen. Verspätet eingehende Beanstandungen führen zum Rechtsverlust, ebenso die Nichteinhaltung der Schriftform.
  3. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung.
    Erhält der Auftraggeber eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
  4. Bei ordnungsgemäßer berechtigter Reklamation beschränkt sich unsere Gewährleistung auf Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber- unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche - Herabsetzung des Preises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
  5. Ansprüche des Auftraggebers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Auftraggebers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
  6. Rückgriffsansprüche des Auftragsgebers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Auftraggeber mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
  7. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sachmängeln beträgt 1 Jahr; dies gilt nicht sofern wir verpflichtet sind, die Kosten zu ersetzen, die unser Auftraggeber gegenüber einem Verbraucher wegen des Verkaufs an einer neuen Sache zum Zwecke der Nacherfüllung zu tragen hat.
  8. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übername einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche, auch hinsichtlich der Verjährung, unberührt. Abgesehen davon schulden wir Schadenersatz wegen eines Mangels jedoch nur im Rahmen der Ziffer VIII.

VIII. Haftung:

  1. Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten) und dies der Höhe nach auch nur beschränkt auf den typischen vorraussehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
  2. Die vorstehenden Regelungen unter Ziffer VIII. 1. gelten uneingeschränkt auch für Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und unserer leitenden Angestellten.
  3. Für Pflichtverletzungen unserer einfachen Erfüllungsgehilfen gilt Ziffer VIII. 1. mit der Maßgabe, dass sich unsere Haftung der Höhe nach in jedem der dort genannten Fälle auf den typischen voraussehbaren Schaden beschränkt, also auch bei vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten.
  4. Sämtliche vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und solche aus übernommenen Garantien.

IX. Eigentumsvorbehalt:

  1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Der Auftraggeber verwahrt das Eigentum unentgeltlich für uns und ist verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten ausreichend gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden zu versichern. Ware, an der uns das Eigentum zusteht, wird im folgendem als Vorbehaltsware bezeichnet.
  2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Auftraggeber verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die außergerichtlichen und die gerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den von uns entstandenen Ausfall.
  3. Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, ob unverarbeitet oder verarbeitet, nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs berechtigt. Die Berechtigung entfällt, wenn der Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät. Die aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen einschließlich etwaiger Saldoforderungen aus Kontokorrent, tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des mit uns vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Auftraggeber verpflichtet, uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegenüber seinem Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu geben und in seine Unterlagen Einsicht zu gewähren. Der Auftraggeber wird widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.
  4. Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Auftraggebers an der Vorbehaltsware an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektliven Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Auftraggebers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Auftraggeber uns dem Wert der Vorbehaltsware entsprechendes anteiliges Miteigentum überträgt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Auftraggeber tritt dieser auch solche Forderungen bis zur Höhe des mit uns vereinbarten Kaufpreises an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen, wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
  5. Übersteigt der Wert der uns gewährten Sicherheiten den Wert unserer Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Auftraggebers insoweit nach unserer Wahl Sicherheiten freigeben.

X. Abtretung:

  1. Eine Abtretung der gegen uns gerichteten Ansprüche ist ausgeschlossen.

XI. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtstand:

  1. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und unserem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Bielefeld.
  3. Gerichtstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Bielefeld.

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Unsere AGB stellen wir Ihnen selbstverständlich auch im PDF-Format zur Verfügung:

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